Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chumme AG: Stand Januar 2022, Version 1.0
1. Einleitung
Chumme AG bietet den Auftraggebern (nachfolgend Kunde genannt) ein umfassendes Dienstleistungs-Portfolio im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere bei der Entwicklung von Software und dem Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten. Ebenso ist sie im Projekt- und Prozess-Management, Personalwesen, Marketing und der Buchhaltung tätig.
Diese AGB enthalten alle Bestimmungen, die für alle Arbeiten von Chumme AG Anwendung finden.
2. Anwendungsbereich und Geltung
2.1 Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Chumme AG und dem Kunden. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.
2.2 Die AGB sind integraler Bestandteil von sämtlichen Angeboten (Offerten), Auftragsbestätigungen und Verträgen zwischen dem Kunden und der Chumme AG und gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Chumme AG ausdrücklich schriftlich anerkannt.
3. Leistungen
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder aus dem individuellen Vertrag.
3.2 Bei Projekten wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen, in welcher der genaue Leistungsumfang, die Projektphasen, die Abnahme, Vergütungen und Termine schriftlich vereinbart werden.
3.3 Bei einzelnen Aufträgen werden der Leistungsumfang, die Kosten und Termine schriftlich in der Auftragsbestätigung (Brief oder E-Mail) festgehalten.
4. Verantwortung der Chumme AG
4.1 Chumme AG verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen (Beratung, Koordination, Ausbildung, Software-Entwicklung, Verkauf, etc.). Chumme AG ist insbesondere verantwortlich für einen wohlbedachten Auftragsablauf, das notwendige Know-how, die Angemessenheit der einzusetzenden Mittel, für die Geheimhaltung vertraulicher Informationen und die angemessene Information des Kunden.
4.2 Chumme AG übernimmt jedoch keine werkvertragliche Erfolgsgarantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
5. Leistungen durch Dritte
5.1 Die geschuldeten Leistungen werden von Chumme AG erbracht.
5.2 Ist eine Involvierung von Dritten notwendig, ist der Kunde dafür selbst verantwortlich. Chumme AG hilft dem Kunden nach Wunsch, eine geeignete Drittfirma zu suchen und auszuwählen. Für alle anderen und speziell die vertraglichen Aspekte ist der Kunde selbst verantwortlich und Chumme AG übernimmt keine Haftung für Leistungen von Dritten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Vorhaben und Projekte bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde hat insbesondere entscheidungsberechtigte Kontaktpersonen (inkl. Stellvertreter) zu bezeichnen, Arbeitsanweisungen zu erteilen, die Arbeiten zu prüfen und abzunehmen sowie den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen sicherzustellen. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
6.2 Sofern eine formelle Abnahme der erbrachten Leistungen vereinbart wurde, nimmt der Kunde diese innert 14 Tagen nach Ende der Leistungserbringung vor und liefert Chumme AG eine verbindliche und endgültige Mängelliste. Sofern Chumme AG innert dieser Zeit keine solche Mängelliste erhält, gilt die erbrachte Leistung als vorbehaltlos abgenommen.
7. Gegenseitige Informationspflichten
7.1 Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind.
8. Geheimhaltung
8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder einsehen und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses und dauert – solange daran ein berechtigtes Interesse besteht – auch nach dessen Beendigung an.
9. Eigentum
9.1 Chumme AG hat das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung, welche sie bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden. Daten welche der Geheimhaltung unterstehen werden anonymisiert.
10. Haftung
10.1 Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Chumme AG nur bei vom Kunden zu beweisenden grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10.2 Für Schäden, die durch vorsätzlich oder grobfahrlässig fehlerhaftes Verhalten von Chumme AG verursacht werden, haftet Chumme AG in der Höhe des tatsächlichen Schadens, begrenzt auf höchstens den Wert des jeweiligen Auftrags und maximal CHF 500’000. Eine Haftung jeglicher Art für Schäden aus höherer Gewalt, Massnahmen staatlicher Gewalt und/oder andere von Chumme AG nicht zu kontrollierende Ereignisse sowie für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
10.3 Chumme AG schliesst zudem jede Haftung für Schäden beim Kunden, die von der Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten des Kunden, insbesondere aus der Pflicht zur rechtzeitigen und fehlerfreien Vornahme von Mitwirkungspflichten herrühren, aus.
11. Termine
11.1 Termine werden individuell vereinbart. Sie werden angemessen verschoben:
- falls Chumme AG Angaben, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Chumme AG liegen, wie Naturereignisse oder Katastrophen, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
11.2 Chumme AG informiert den Kunden über solche Vorfälle und kommuniziert bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.
12. Vergütungen
12.1 Die Vergütung wird im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern nicht anders vereinbart gilt Reisezeit als Arbeitszeit.
12.2 Spesen und Nebenkosten werden separat festgehalten und in Rechnung gestellt.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Die von Chumme AG gemachten Preisangaben werden auf Offerten und Rechnungen mit dem Netto- und Bruttobetrag ausgewiesen, die Mehrwertsteuer wird separat aufgeführt.
13.2 Rechnungen für Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu begleichen.
13.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach, tritt er ohne weiteres in Verzug, und Chumme AG ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.
14. Vertragsdauer
14.1 Ohne abweichende Regelung endet der Vertrag mit dem Abschluss des Projektes oder Auftrages.
14.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
15. Teilnichtigkeit
15.1 Ohne abweichende Regelung endet der Vertrag mit dem Abschluss des Projekts oder Auftrages.
16. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
16.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder weiterer zwischen Chumme AG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nichtig sein oder sich als rechtsunwirksam erweisen, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragsparteien werden ihr Rechtsverhältnis so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie rechtlich möglich erreicht wird. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke in den getroffenen Vereinbarungen.
16.2 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Chumme AG in Zürich vereinbart.